Pollmann lobt EU-Initiative
Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, unterstützt einen Vorschlag der EU-Kommission. Darin wird gefordert, die Entlohnung ausländischer Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen weiter anzugleichen. Die Vergütung ginge damit deutlich über den tarifvertraglichen Mindestlohn hinaus.
Wer eine wirkliche Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer am Bau erreichen und damit Lohndumping und unfairem Wettbewerb effektiv Grenzen setzen will, müsse sich für die von der EU-Kommission jetzt vorgelegte Neuregelung der Entsenderichtlinie einsetzen, so Pollmann. Der Vorschlag aus Brüssel hat zum Inhalt, dass nicht nur der tarifvertragliche Mindestlohn des Landes an ausländische Arbeitnehmer gezahlt werden soll, in dem sie beschäftigt werden, sondern dass künftig „die Entlohnung“ angeglichen wird. Das würde weitere Vergütungsbestandteile einbeziehen. In der Baubranche könnten dies z.B- das Saisonkurzarbeitergeld („Schlechtwettergeld“) oder Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sein.
Pollmann würde am liebsten sogar über die aktuelle Vorlage hinausgehen: Eine tatsächliche Gleichbehandlung und damit die „gleichlangen Speere“ für alle Anbieter von Bauleistungen am Markt machten es erforderlich, Sozialleistungen wie Krankenkassenbeiträge oder den Arbeitslosenbeitrag in die Entsenderichtlinie einzubeziehen. Erst dann würden aus dem Ausland entsandte Beschäftigte wirklich zu denselben Kosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie die heimischen Mitarbeiter, und die konkurrierenden Unternehmen hätten vergleichbare Kalkulationsgrundlagen.
Die vom Baugewerbe ausdrücklich begrüßte Entsenderichtlinie war vor gut zwei Jahrzehnten geschaffen worden, um „Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz“ zukommen zu lassen. Die EU-Kommission will mit ihrem Entwurf nun diesen „harten Kern“ von vereinheitlichten Arbeitsbedingungen verlassen und weitergehende Schutzstandards einführen. Sie möchte auf diese Weise gegen die weiterhin großen Einkommensunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten vorgehen und damit grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping bekämpfen. Der Entwurf muss in den kommenden Monaten allerdings noch zwischen der Kommission, den Mitgliedsländern und dem Europäischen Parlament im sogenannten Trilog-Verfahren behandelt werden. Kritiker stören sich u.a. an dem als ungenau empfundenen Begriff der Entlohnung.
Während die Brüsseler Kommission ihren Ansatz in der Praxis für „leicht durchsetzbar“ hält, sieht BGV-Hauptgeschäftsführer Pollmann als Vertreter der mittelständischen Bauunternehmen gerade darin einen „Knackpunkt“: Schon heute seien Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit wegen Personalmangels nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns oder z.B. Scheinselbstständigkeiten flächendeckend zu überwachen. Die Ausweitung der Entsenderichtlinie würde demnach die Behörden vor noch größere Vollzugsprobleme stellen, sofern nicht die mehrfach zugesagte Aufstockung der Mitarbeiterzahl endlich umgesetzt werde.
Eine klare Absage erteilen die Baugewerblichen Verbände dagegen der Absicht der Europäischen Kommission, eine elektronische Dienstleistungskarte einzuführen. Brüssel will damit eigenen Aussagen zufolge die Erfüllung von Verwaltungsformalitäten erleichtern, die für eine Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen Ausland vorgeschrieben sind. In dem Vorschlag vom Januar 2017 soll zwar die Baubranche zunächst ausgenommen werden, aber nach zwei Jahren kann dies geändert werden. Die Dienstleistungskarte werde jedoch, so ist das Baugewerbe überzeugt, der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor öffnen.
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