Planfeststellungsbeschluss für A 1 erlassen
Für den auf rheinland-pfälzischem Gebiet liegenden Abschnitt zum Neubau der A 1 zwischen Kelberg und Adenau wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen.
„Der A1-Lückenschluss ist eines der drängendsten Infrastrukturprojekte in Rheinland-Pfalz. Er ist von hoher Bedeutung für die Eifelregion aber auch für das deutsche Infrastrukturnetz insgesamt“, so die Einschätzung von Landesverkehrsministerin Daniela Schmitt. Der Lückenschluss erschließe die ländlichen Räume und entlaste gleichzeitig Ortsdurchfahrten. „Von einer modernen, sicheren und leistungsfähigen Infrastruktur profitieren unsere Unternehmen genauso wie die Bürgerinnen und Bürger in der Region.“
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing erklärte: „Der Lückenschluss der A 1 rückt greifbar näher. Das sind gute Nachrichten für die gesamte Eifelregion - sowohl für die Unternehmen als auch für die Menschen vor Ort, die unter der starken Verkehrsbelastung leiden. Der Planfeststellungsbeschluss ist das nächste wichtige Etappenziel für dieses wichtige Infrastrukturprojekt der Region.“
Erneute Planung war notwendig
Die Planungen für den A1-Lückenschluss standen im Sommer 2021 kurz vor dem Abschluss. Aufgrund des Hochwasserereignisses Mitte Juli 2021 musste die bisherige Entwässerungsplanung für den A1-Lückenschluss allerdings überprüft werden. Im Zuge dessen wurden unter anderem Planänderungen wie die Vergrößerung der Regenrückhaltebecken und die Einrichtung zusätzlicher Retentionsbodenfilteranlagen vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Nächstes Ziel ist, das unwiderrufliche Baurecht für die Maßnahme baldmöglichst zu erreichen und so die Voraussetzung für die bauliche Umsetzung zu schaffen.
Wenn die Abschnitte des Lückenschlusses der A 1 zwischen Kelberg und Blankenheim sämtlich realisiert sind, wird eine durchgehende Fernstraßenverbindung von der Ostsee bis nach Frankreich auf einer Länge von 730 km entstehen und somit die Metropolregion Rhein/Ruhr schneller und sicherer an die Großregion Saar-Lor-Lux anbinden. Der Weiterbau der A 1 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft und ist insbesondere für den internationalen Straßengüterverkehr von großer Bedeutung. (MAI/RED)
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