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Finanzen 15. Januar 2024

Die Finanzsituation der Kommunen bleibt prekär

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von Bund und Ländern, die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern, um Investitionen in Deutschlands Zukunft zu ermöglichen. Das ist insbesondere bei Schulen und Straßen notwendig.

Besonders hoch ist der Investitionsrückstand der Kommunen bei Schulen und Straßen
Besonders hoch ist der Investitionsrückstand der Kommunen bei Schulen und Straßen
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„Städten und Gemeinden fehlt seit Jahren das Geld, um zu investieren und die Auswirkungen werden immer deutlicher sichtbar. Die Infrastruktur bröckelt, bei Straßen und öffentlichen Gebäuden besteht ein hoher Sanierungsbedarf und die Schulen und Sportstätten sind in einem schlechten Zustand“, betonten Präsident Dr. Uwe Brandl und Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger bei der Bilanzpressekonferenz des kommunalen Spitzenverbandes in Berlin.

Um umzusteuern und mehr Geld in die Investitionen zu lenken wäre ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, etwa ein Moratorium bei neuen Leistungsversprechen und eine Neuausrichtung der Förderprogramme des Bundes. Denn neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen werden auch für Klimaschutz, Klimaanpassung und den Umbau der Energieversorgung hohe Milliardensummen benötigt. Dabei handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Herausforderungen aller föderaler Ebenen, die vor Ort umgesetzt, aber nicht allein vor Ort finanziert werden können.

Die Zahlen

Die Städte und Gemeinden geben mittlerweile mehr als 70 Mrd. Euro pro Jahr für soziale Leistungen aus. Damit haben sich diese Ausgaben seit dem Jahr 2005 verdoppelt und es ist zu erwarten, dass sie weiter steigen. „In Zeiten knapper Kassen müssen diese steigenden Kosten mit dem Verzicht auf Investitionen teuer erkauft werden. Diese Entwicklung darf so nicht weitergehen. Es muss gelingen, den dringend notwendigen Investitionen Vorrang einzuräumen“, forderten Brandl und Berghegger. In Folge dessen fordert der DStGB das Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ im Grundgesetz zu verankern sowie die Lichtung des Förderdschungels, um auch kleinere Kommunen von Bürokratie zu entlasten.

In den Kommunen ist ein Investitionsrückstau von 166 Mio. Euro aufgelaufen. In einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik aus dem Sommer 2023 wird der Investitionsbedarf für die Verkehrsinfrastruktur in Kommunen bis zum Jahr 2030 auf 372 Mrd. Euro beziffert.

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Angesichts der äußerst schwierigen Haushaltssituation werden die kommunalen Investitionen in den kommenden Jahren netto mit Blick auf den Wertverfall bestehender Infrastrukturen merklich negativ sein. Zudem besteht fiskalisch kaum Spielraum für Erhaltungsmaßnahmen und die Umsetzung eigentlich notwendiger investiver Transformationsherausforderungen, die sich im kommenden Jahrzehnt allein auf kommunaler Ebene auf insgesamt über 1 Billion Euro belaufen werden.

Zu den finanziellen Hürden kommen zudem nicht-monetäre Investitionshemmnisse, wie unter anderem überbordende Bürokratie, lange Klageverfahren sowie begrenzte Personalkapazitäten in Bauwirtschaft und Kommunen hinzu.

Mögliche Maßnahmen

Der DStGB sieht es als erforderlich an, dass Bund und Länder alle Optionen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planung und Genehmigung prüfen und, soweit EU-rechtlich zulässig, umsetzen. So sollten etwa Ersatzneubauten genehmigungsfrei und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden können, sofern sie für die Erfüllung öffentlicher beziehungsweise kommunaler Aufgaben unverzichtbar sind.

Der Bund sollte weiterhin prüfen, inwieweit bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen, die unmittelbar dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen, von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt werden könnten.

Weitere wichtige Ansatzpunkte in Verwaltungsverfahren sind die Einführung von Stichtagsregelungen, die Genehmigungsfiktionen sowie dass Einwände Dritter nicht erst zu einem späten Zeitpunkt eines Verwaltungs- beziehungsweise Gerichtsverfahrens vorgebracht werden und damit verfahrensverzögernd wirken. Schließlich sollte auch von der Möglichkeit des vorzeitigen Bau- und Maßnahmenbeginns bei Vorhaben, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen, häufiger Gebrauch gemacht werden können.

Diese Aspekte müssen schließlich mit einer weiteren Vereinfachung und praxisgerechten Ausgestaltung des Vergaberechts einhergehen, die zu Vereinfachungen führt.

Deutschlands Kommunen leben seit Jahren von der Substanz. Dies ist umso bedrohlicher, je länger nicht investiert werden kann, denn umso höher sind die Folgekosten und die Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Standort Deutschland insgesamt. Nicht zuletzt aufgrund des schlechten Zustandes von Schulen, Straßen oder Sportstätten wachsen die Zweifel der Menschen an der Leistungsfähigkeit des Staates. (MAI/RED)

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