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Mitarbeitende qualifizieren 27. November 2023

Baggerführerschein: Wer darf Bagger fahren?

Dürfen meine Mitarbeitenden einfach Bagger fahren? Einen klar einzufordernden Baggerführerschein gibt es nicht. Das kann Unternehmer verunsichern. Wie sieht die rechtliche Lage aus und auf welche Aspekte sollten Führungskräfte achten?

Wer Bagger fahren soll, muss ausreichend qualifiziert sein. Dafür muss der Arbeitgeber sorgen - auch ohne offiziellen Baggerführerschein
Wer Bagger fahren soll, muss ausreichend qualifiziert sein. Dafür muss der Arbeitgeber sorgen - auch ohne offiziellen Baggerführerschein
Inhaltsverzeichnis

Einen offiziellen Baggerführerschein zum Bedienen der Maschinen auf der Baustelle oder im Steinbruch gibt es in Deutschland nicht. Allerdings bieten die Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 100-500 und DGUV 301-005 eine Orientierung an. Hier finden Unternehmer Ratschläge, wie sie ihre Mitarbeitenden qualifizieren und schulen können, damit diese sich und andere nicht gefährden.

Der Mensch an der Maschine

Auch ohne offiziellen Baggerführerschein ist der Unternehmer gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die Aufgaben nur an geeignetes Personal zu übertragen. Für das Fahren von Hydraulikbaggern und Radladern konkretisiert die DGUV diese Norm. Das Führen von Erdbaumaschinen dürfen nur Fahrer und Fahrerinnen übernehmen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
  3. im Führen der Maschine qualifiziert und unterwiesen sind,
  4. dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben und
  5. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Allerdings dürfen auch Jugendliche Baumaschinen führen, wenn dies dem Zweck der Ausbildung dient. Dabei müssen die angehende Fahrer und Fahrerinnen aber stets beaufsichtigt werden. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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  1. Grundausbildung über den Baustellenbetrieb auf der Baustelle
  2. Theoretische und praktische Grundausbildung an Baumaschinen in der Ausbildungsstätte und
  3. Anschließend praktischer Einsatz auf Baumaschinen im Baubetrieb unter Aufsicht.

Lader und Bagger fahren: Theorie und Praxis nach DGUV

Die Fahrer müssen also unter anderem „qualifiziert und unterwiesen“ sein. Prima! Und was heißt das genau? Zunächst muss der jeweilige Unternehmer ermitteln, welche Gefahren beim Einsatz von Bagger und Lader entstehen können. Genauso muss er die Maschinenführer darüber informieren, welche Gesundheitsanforderungen nötig sind. Sprich: Müssen die Fahrer Farben sehen können? Oder wie gut muss das räumliche Sehen funktionieren? In diesem Zuge ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

Hat der Unternehmer die Basis geschaffen, kann er seine Mitarbeitenden in Theorie und Praxis schulen. In der Theorie lernen angehende Fahrer und Fahrerinnen relevante Regelungen zum Thema Arbeitssicherheit, Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb.

Hier nur eine kleine beispielhafte Auswahl an Inhalten:

  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • tägliche In- und Außerbetriebnahme,
  • Aufbau und Funktion von Baggern und Ladern,
  • Standsicherheit und Gefahrenbereiche,
  • Wartung und Pflege,
  • Sichteinschränkungen: Maschine, Last, Umfeld,
  • Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr,
  • typische Unfälle/Gefährdungen und
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Nach der Theorie folgt die Praxis und die Maschinenführer setzen ihr Gelerntes um. Dabei unterscheidet die DGUV die praktische Qualifizierung der Baggerfahrer von der der Laderfahrer.

So sollte die praktische Qualifizierung für Baggerfahrer nach DGUV 301-005 aussehen
So sollte die praktische Qualifizierung für Baggerfahrer nach DGUV 301-005 aussehen
So sollte die praktische Qualifizierung für Laderfahrer nach DGUV 301-005 aussehen
So sollte die praktische Qualifizierung für Laderfahrer nach DGUV 301-005 aussehen

Wie gestaltet sich die Qualifizierung?

Abhängig davon, welche möglichen Gefahren der Unternehmer im Vorfeld ermittelt hat, bestimmt der Arbeitgeber auch die erforderliche Mindestdauer der Qualifizierung. Ebenso ist der Zeitaufwand pro Person und Kenntnisstand festzusetzen. So können theoretische und praktische Vorkenntnisse angerechnet werden. Personen mit Vorerfahrungen sind in der Regel Menschen, die „mindestens ein Jahr Erfahrung bei der Verwendung mit den Baggern und/oder Ladern haben“.

Auch Fahrer mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Baugeräteführer an einer Industrie- und Handelskammer respektive Handwerkskammer gelten als qualifiziert. Ebenso wie Personen, die den Lehrgang „Geprüfter Baumaschinenführer in der Bauwirtschaft – Maschinenkategorie Bagger/Lader“ gemäß den Anforderungen der ZUMBau Gbr absolviert haben. Hier kann auf eine Qualifizierung anteilig oder ganz verzichtet werden.

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zum Beispiel mittels Simulatoren schulen
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zum Beispiel mittels Simulatoren schulen

In welcher Form aber der Unternehmer die notwendigen Qualifizierungen durchführt, ist ihm überlassen. So können Schulungen intern stattfinden oder ausgelagert werden. Der Arbeitgeber kann dabei auch auf Online-Lehreinheiten oder auf Simulatoren zurückgreifen. Mithilfe von Simulatoren erfolgt das Fahren von Baggern und Ladern digital. Wichtig ist nur, dass der Unternehmer seiner Verantwortung nachkommt, seine Fahrer mit den nötigen Kompetenzen auszustatten.

Jetzt noch die Unterweisung

Sind die Fahrer der Bagger und Lader ausreichend qualifiziert, muss der Arbeitgeber noch für eine angemessene betriebliche Unterweisung sorgen. Hier unterscheidet die DGUV in eine geräte- und in eine verhaltensbezogene Unterweisung. Bezüglich des Geräts hat der Arbeitgeber seine Maschinenführer einzuweisen. Hier sollten die Fahrer in der Regel die Bagger- und Lader-Typen gezeigt bekommen, die sie im Anschluss auch bedienen werden. Zur gerätebezogenen Unterweisung gehört auch der Wechsel und die Bedienung der verschiedenen im Betrieb verwendeten Anbaugeräte wie Greifer, Meißel oder Verdichtungsgeräte.

Im verhaltensbezogenen Teil muss der Arbeitgeber seine Fahrer über die Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen aufklären, die im Betrieb gelten. Hierzu zählt zum Beispiel die Unterweisung über die Verkehrswege, Abstände zu Baugruben, Verhalten im Bereich von Anlagen wie erdverlegten Leitungen, Freileitungen und Kampfmitteln.

DGUV-Rat: Protokollieren nicht vergessen

Die betriebliche Unterweisung ist laut DGUV stets zu dokumentieren. Ebenso sollte die Art und Dauer der Qualifizierung der jeweiligen Fahrer protokolliert werden. Und zu guter Letzt empfiehlt die DGUV auch festzuhalten, welche qualifizierten Fahrer für das Bedienen der Bagger und Lader beauftragt sind. Dies kann zum Beispiel durch einen Fahrer- oder Bedienerausweis oder einen Erlaubnisschein erfolgen. Einen offiziellen Baggerführerschein hat der Fahrer damit zwar immer noch nicht erworben, aber er kann immerhin vorweisen, die notwendigen Kompetenzen erlangt zu haben. Und der Unternehmer kommt seiner Verantwortung nach, nur geschultes Personal zu beauftragen.

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