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Mitarbeiter binden 25. Oktober 2023

Firmenfeier: 7 Dinge, auf die Sie achten müssen

„Feste soll man feiern, wie sie fallen“, sagt der Volksmund. Doch Corona hat lange einen Strich durch die Partys gemacht. Nun ist die Pandemie aber abgeflaut und Sie können wieder die nächste Firmenfeier planen. Egal, ob Sommerfest oder Weihnachtsfeier, wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Zu einer Firmenfeier sollten Sie alle Mitarbeitenden einladen, um ihre Arbeit zu honorieren
Zu einer Firmenfeier sollten Sie alle Mitarbeitenden einladen, um ihre Arbeit zu honorieren
Inhaltsverzeichnis

1. Warum lohnen sich regelmäßige Firmenfeiern?

Mit einer Firmenfeier können Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung ausdrücken. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, das Betriebsklima etwas aufzubessern und den Teamgeist zu fördern. Ein Fest kann also die Laune Ihrer Belegschaft steigern und die Bindung an den Betrieb erhöhen, weshalb es sich lohnen kann, den Zeit- und Kostenaufwand in die Firmenfeier zu investieren.

2. Wer kommt auf die Gästeliste?

Eine Einladung zu einer Firmenfeier sollten alle Arbeitnehmenden erhalten – unabhängig davon, ob sie festangestellt, Minijobber, Werkstudenten oder Praktikanten sind. Dabei gilt: Wenn Sie alle einladen, dann müssen es auch wirklich alle sein. Sie dürfen einzelne Mitarbeitende nicht von der Feier ausschließen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln besagt, dass sogar freigestellte Arbeitnehmer ein Recht auf Teilnahme haben (Urteil vom 22.6.2017, Az. 8 Ca 5233/16).

3. Müssen alle Mitarbeitenden teilnehmen?

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Nein, Sie können niemanden zwingen, zur Firmenfeier zu kommen. Hat also jemand keine Lust, darf er zu Hause bleiben. Findet das Betriebsfest allerdings während der regulären Arbeitszeit statt, muss die feierunwillige Person ihrer normalen Arbeitstätigkeit nachgehen.

4. Wie sieht die finanzielle Planung aus?

Das Gute ist, dass Sie Ihre Firmenfeier steuerlich absetzen können, wenn Sie folgende Aspekte beachten:

  • Die Aufwendungen für ein Fest dürfen maximal 110 Euro pro Mitarbeitenden betragen. Liegen Ihre Ausgaben über dem Maximalbetrag, müssen Sie die Differenz versteuern.
  • Pro Jahr können höchstens 2 Firmenfeiern steuerlich abgesetzt werden.
  • Sie müssen alle Mitarbeitenden zum Firmenfest eingeladen haben.

Absetzbar sind Kosten für die Raummiete und das Catering. Aber auch anfallende Übernachtungskosten oder etwaige Gagen für Musiker oder Moderatoren können Sie geltend machen. Sogar Ausgaben für Mitarbeitergeschenke können Sie absetzen.

5. Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer Firmenfeier aus?

Ihre Firmenfeier ist unfallversichert, wenn Sie dem Zweck dient, dass Betriebsklima zu stärken, und als „offizielle“ Feier von Ihnen ausgeschrieben wird. Verletzt sich dann einer Ihrer Mitarbeitenden auf der Party, so greift in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Darüber hinaus kann eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden. Die Nürnberger Versicherung springt zum Beispiel auch dann ein, wenn Eigentum zu Schaden kommt. Mit dem Zusatz „Sachwerte und Technik“ sind unter anderem Bühnentechnik, Festzeltgarnituren, Geschirr und Dekoration abgesichert. „Muss die Firmenfeier zum Beispiel aufgrund eines öffentlichen Stromausfalls abgebrochen werden, sind die Kosten für bereits bestellte Speisen und Getränke sowie eine gebuchte Band über eine Veranstaltungsausfallversicherung abgedeckt“, erklärt Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung.

6. Ist der Hin- und Rückweg versichert?

Der Hin- und Rückweg zur Veranstaltung ist durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dabei gelten die bekannten Regeln für den Arbeitsweg: Versichert ist nur der direkte Weg ohne Umwege. Ihre Mitarbeitenden dürfen Fahrgemeinschaften bilden.

7. Sind andere Gäste als meine Angestellten versichert?

Nein, der gesetzliche Unfallschutz gilt nur für im Betrieb Beschäftigte. Etwaige Gäste wie Familienangehörige oder auch ehemalige Beschäftigte genießen keinen Versicherungsschutz – auch dann nicht, wenn Sie sie offiziell eingeladen haben. Mitarbeitende, die aber zum Beispiel während einer Elternzeit zur Firmenfeier eingeladen werden, sind wie Beschäftigte versichert.

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