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Arbeitssicherheit 2. Juni 2023

Schutz vor UV-Strahlung auf Baustellen

Sonnenstrahlen schädigen Haut und Augen und können zu weißem Hautkrebs führen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hilft beim Schutz davor.

Ohren und der Nacken können am besten mit einem „Nackentuch“ geschützt werden, das am Helm befestigt wird
Ohren und der Nacken können am besten mit einem „Nackentuch“ geschützt werden, das am Helm befestigt wird
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„Am Bau wird oft im Freien gearbeitet, die Beschäftigten sind der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Daher legen wir einen Schwerpunkt unserer Präventionsarbeit auf den Schutz vor UV-Strahlung“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). 2021 wurden der BG Bau rund 2.600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs gemeldet. Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk.

Drei Wege zum UV-Schutz

In den Monaten April bis September ist die Strahlkraft der Sonne so hoch, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Ein Indikator für Maßnahmen ist der UV-Index. Bereits ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich. 

Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel können für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wo solche technischen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es organisatorische Schutzmaßnahmen. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen – wie es im Straßenbau oft der Fall ist –, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz des Kopfes sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung. Die Ohren und der Nacken können am besten mit einem „Nackentuch“ geschützt werden, das am Helm befestigt wird. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, hier vor allem die Nase und die Lippen, der Hals oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach 2 Stunden erneuert werden. Um die Augen zu schützen, wird eine UV-Schutzbrille empfohlen.

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So unterstützt die BG Bau

Die BG Bau bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen. Außerdem unterstützt sie Unternehmen mit ihren Arbeitsschutzprämien, beispielsweise bei der Beschaffung von technischen UV-Schutzmaßnahmen, UV-Schutzkleidung oder entsprechendem Helmzubehör. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG Bau können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch ein Hautscreening erhalten, denn regelmäßige Vorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von weißem Hautkrebs. (MAI/RED)

Tipp: Weitere Informationen finden Sie hier.

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