Land behält Zuständigkeit für Bundesstraßen
Das Land Rheinland-Pfalz wird auch zukünftig die Verantwortung für die Bundesstraßen wie bisher wahrnehmen und diese nicht an die noch zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes abgeben. Dies hat der Ministerrat am 21. November auf Vorlage von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing beschlossen.
„Bundesstraßen sind ein wichtiger Bestandteil unserer strukturprägenden Infrastruktur. Die Landesregierung möchte weiterhin Entscheidungen über Ortsumgehungen oder den Umbau von Straßen aktiv beeinflussen können und nicht als Bittsteller gegenüber einer Bundesgesellschaft auftreten“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Das Land Rheinland-Pfalz behält dem Beschluss zufolge die Zuständigkeit für die 2.827 km Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung und wird diese nicht an die Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergeben.
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Ende 2016 wurde beschlossen, dass die Bundesautobahnen von 2021 an nicht mehr in Auftragsverwaltung der Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt werden. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird sich der Bund einer Gesellschaft privaten Rechts – der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) – bedienen. Die Länder können auch die Bundesstraßen („gelbes Netz“) an den Bund übertragen. Von dieser sogenannten „Opt-out-Regelung“ wird Rheinland-Pfalz dem Ministerratsbeschluss zufolge keinen Gebrauch machen.
„Ohne die Zuständigkeit für die Bundesstraßen gäbe es beim Landesbetrieb Mobilität erhebliche Synergieverluste, etwa durch weitere Wege im Betriebsdienst – sowohl bei der täglichen Streckenwartung als auch im Winterdienst. Auch bei Planung und Bau von Straßen, die das Bundesstraßennetz berühren, ergäbe sich ein zusätzlicher Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand mit der IGA. Unterschiedliche Interessen hinsichtlich des Maßnahmenumfangs, der Dringlichkeit und der Finanzierungsanteile mit entsprechenden Verzögerungen wären nicht auszuschließen“, sagte Wissing.
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