NRW senkt Anforderungen an Niedrigtemperaturasphalt bei 29 Erprobungsstrecken
Straßen.NRW will an die positiven Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren beim Einbau von Temperaturabgesenkten Asphalten (TA-Asphalt)anknüpfen und weitere Schritte gehen.
Im Rahmen des jährlichen Bauprogramms werden daher 2024 sowohl einige Erprobungsstrecken an Bundes- und Landesstraßen gemäß dem ARS Nr. 09/2021 (bisher sind 9 geplant), als auch Strecken mit TA-Asphalt abweichend vom ARS Nr. 09/2021 ausgeschrieben. Letztere ohne weitere Vorgaben wie z.B. für die Mindestlänge der Strecke, die Herstellung eines Probefeldes, erweiterte Eigenüberwachung oder Dokumentation.
Tipp: Welche Baumaßnahmen nach derzeitigem Stand für den Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt vorgesehen sind, können Sie dem PDF unten entnehmen.
Dies erfolge gezielt vor dem Hintergrund, dass nach derzeitigem Stand der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen am 1. Januar 2025 gesetzlich in Kraft tritt, sowie in Verbindung damit auch im Hinblick auf die mit der neuen ZTV Asphalt-StB einhergehende rechtlich verbindliche Einführung der Temperaturabgesenkten Asphalte (TA-Asphalt) als dann alleinige Regelbauweise. Die Ausschreibung der ausgesuchten Baumaßnahmen mit TA-Asphalt abweichend vom ARS Nr. 09/2021 erfolge hinsichtlich des Asphaltoberbaus grundsätzlich gemäß ZTV Asphalt-StB 07/13 mit Ausnahme des Bindemittels im Asphaltmischgut.
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