RAL Gütezeichen für Ausbauasphalt
Die Gütesicherung für die Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt und Asphaltgranulat bescheinigt die Wiederverwendung in hoher Qualität.
Bei der Sanierung von Verkehrswegen fällt Ausbauasphalt an, der oft nicht vollständig wiederverwendet werden kann. Seine Lagerung wird inzwischen häufig zum Problem für Asphaltmischanlagen. Das neue Gütezeichen „Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt“ der gleichnamigen Gütegemeinschaft setzt sich für Standards bei der Gewinnung und Aufbereitung ein, die zu einer nachvollziehbaren Qualität des Asphaltgranulates führen. Damit könnte die Wiederverwendung gesteigert werden.
„Die vielen Aspekte, die im Rahmen der Gütesicherung überprüft werden, haben alle ein Ziel, die Homogenität des Asphaltgranulats zu verbessern, damit die Wiederverwendbarkeit zu steigern – und einen wichtigen Beitrag für die Umwelt zu leisten“, so Prof. Dr.-Ing. Ines Dragon, Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt. „In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Gesellschaft enorm an Bedeutung gewinnt, erfüllt das neue Gütezeichen also eine wichtige Funktion im Straßenbau.“
Höhere Homogenität beim Material
Um Ausbauasphalt wiederverwenden zu können, sind gleichmäßige Materialeigenschaften wichtig. Die Homogenität des Asphaltgranulats lässt sich durch eine sortenreine Gewinnung des Materials erreichen. Bestehende Asphaltbefestigungen werden schichtenweise gefräst und der Ausbauasphalt entsprechend aufbereitet. Ziel der Gütesicherung ist es, die Homogenität des Asphaltsgranulats zu verbessern. Um hier bestmögliche Ergebnisse zu erreichen, werden einheitliche Bewertungsstandards festgelegt und diverse Faktoren der sachgerechten Aufbereitung und Lagerung des Materials bewertet.
Qualitätssiegel für Unternehmen
Die der Gütegemeinschaft angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung, um hohe Qualitätsanforderungen nachzuweisen. Sie müssen umfassende Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Diese berücksichtigen die Platzbeschaffenheit, Liefervereinbarungen und das Eingangsverfahren des Ausbauasphalts.
Im Falle einer vereinbarungswidrigen Lieferung wird begutachtet, welche Handlungsanweisungen und Maßnahmen getätigt werden. Gegenstand der Güte- und Prüfbestimmungen sind darüber hinaus die Aufbereitung und Homogenisierung des angelieferten Ausbauasphalts, die Haldenwirtschaft des Asphaltgranulats sowie organisatorische Maßnahmen.
So soll beispielsweise sichergestellt werden, dass Ausbauasphalt beziehungsweise Asphaltgranulat auf dem Lagerplatz nicht verunreinigt wird, dass ungeeignetes Material nicht weiterverwendet oder das Personal im Umgang mit Ausbauasphalt und Asphaltgranulat regelmäßig geschult wird. (MAI/RED)
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