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Gütesicherung 14. November 2023

Gesicherte Qualität bei der Straßenentwässerung

Mit den neuen Maßstäben bei der Qualitätssicherung von Absetzanlagen, die der Behandlung von Niederschlagswasser von Verkehrsflächen dienen, erleichtern sich Baubetreibende die Arbeit und verkürzen die Bauzeiten.

Absetzanlage nach RiStWag NS 210 mit nachgeschalteten Regenrückhaltebecken.
Absetzanlage nach RiStWag NS 210 mit nachgeschalteten Regenrückhaltebecken.

Die zunehmenden Extremwetterverhältnisse stellen Planer und Anwender vor neue Herausforderungen. Behandlungs-, Rückhalte- und Auffangsysteme müssen so geplant und bemessen sein, dass Gefahrstoffe sicher zurückgehalten werden und das anfallende Niederschlagswasser so gereinigt wird, dass es wieder in den Wasserkreislauf eingeleitet werden kann.

Besonderes Augenmerk gilt hier den jeweiligen Schutzgebieten für die Trinkwassergewinnung. Das Regenwasser von diesen Einzugsgebieten gelangt über Grundwasser und Brunnen direkt in unsere Haushalte – und zwar als Lebensmittel. Daher obliegt es den Wasserversorgungsunternehmen sowie den Bodenschutzbehörden, das Schutzgebiet mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung abzusichern. Die Straßenbaulastträger sind verpflichtet, Havarien und Verschmutzungen von stark befahrenen Straßen zu behandeln und sicher zurückzuhalten.

RiStWag: Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten

Gerade in Zeiten knapper Trinkwasserressourcen bekommen Schutzgebiete eine besonders große Relevanz und Aufmerksamkeit. Absetzanlagen nach RiStWag (Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) leisten diesen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres kostbaren Lebensgutes „Wasser“. Mit der Einhaltung der Bemessungs- und Konstruktionsgrundsätze nach Punkt 8.3. der Richtlinie können die Anlagen in der Fertigteilbauweise serienmäßig die geometrischen Anforderungen für eine zuverlässige Regenwasserbehandlung und für den sicheren Rückhalt von Gefahrstoffen gewährleisten.

Im Gliederungspunkt 8 der RiStWag sind die Aufgaben, die baulichen Grundsätze, die Bemessungsgrundsätze, die sich daraus ergebenen Abmessungen und die Bauweisen beschrieben und geregelt.

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Erleichterte Planung und Antragstellung

Werden diese Punkte beachtet und sicher eingehalten, leisten die Absetzanlagen einen wichtigen Beitrag bei der Regenwasserbehandlung und Entwässerung von Straßen und Verkehrsflächen. Kleinste Abweichungen bei Bauwerken in Ortbetonbauweise stellen den Erfolg der Maßnahmen oft in Frage. Zum Beispiel wird oft nicht berücksichtigt, wie man Leichtflüssigkeit aus dem Abwasser von Verkehrsflächen tatsächlich am Trennbauwerk vorbei sicher im Becken auffangen kann.

Absetzanlagen nach RiStWag werden seit über 35 Jahren in Fertigteilbauweise errichtet und betrieben. Jetzt auch mit gütegesicherten Beton-Elementen. Dies erleichtert die Planung und die Antragstellung für das Planungsbüro des Straßenbauamtes, verkürzt die Bauzeit und sichert Qualität beim Bau. Die Vorzüge gegenüber Ortbeton liegen also auf der Hand.

Wartung ist wichtig

Zum Betreiben zählt auch die regelmäßige Eigenkontrolle und die Wartung der Anlagen. Die Hersteller im GET verfügen durch die regelmäßigen Wartungen der Anlagen über Rückschlüsse und Erfahrungen, diese beeinflussen direkt die Verbesserung der Produktqualität.

Neue Inhalte der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL GZ 693

Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen RAL GZ 693 wurden durch Mitarbeiter des Fachbereiches 3 „Abscheideranlagen“ der GET auf Grund der aktuellen Anforderungen der Normung und gemäß den anerkannten Regeln der Technik überarbeitet.

Im Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen sind alle Produkte aufgeführt, für die diese gelten. Im Punkt 2.5 der Güte- und Prüfbestimmungen werden die zusätzlichen Anforderungen für die Produktqualität für Absetzanlagen nach RiStWag geregelt. So sind zum Beispiel Anforderungen an die maximal zulässigen Grenzabmessungen, die Anforderung zum Nachweis der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit sowie alle erforderlichen abwassertechnischen Nachweise für die Wirksamkeit der Absetzanlage aufgeführt.

Werden die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL GZ 693 als zusätzliche Vertragsbedingung für Ihr Bauvorhaben verankert, können Bauherrn, Planer und Behörden die Anforderungen an die Produktqualität bei Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung von Straßen und Verkehrsflächen eindeutig regeln und so einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Niederschlagswasserbehandlung leisten. Die Hersteller im GET unterstützen Sie bei der Bemessung, Auslegung und Auswahl von geeigneten Anlagen. (HS/RED)

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