Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Am 20. Oktober hat der Bundestag das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz beschlossen: Dies ist ein Schritt zur schnelleren Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten, betont Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer.
„Vor dem Hintergrund bröckelnder Brücken, einer in die Jahre gekommenen Straßeninfrastruktur und riesiger Aufgaben bei der Bahn begrüßen wir das heute verabschiedete Gesetz“, betonte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbe, am 20 Oktober in Berlin.
Gute Ansätze
Und Pakleppa weiter: „Insbesondere die Befreiung von der Planfeststellung, wenn Brücken durch einen Ersatzneubau auch mit Kapazitätserweiterungen ersetzt werden, ist ein entscheidender Schritt. Andernfalls wäre das Ziel, 4.000 Autobahnbrücken bis zum Ende des Jahrzehnts zu modernisieren, nicht zu erreichen.
Auch die Auswahl der 138 Autobahnprojekte des vordringlichen Bedarfs, in denen gesetzlich ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt wurde, geht aus Sicht der Bauwirtschaft in die richtige Richtung. Hierbei bleibt jedoch abzuwarten, wie die über Infrastrukturvorhaben zu entscheidenden Gerichte das „überragende öffentliche Interesse“ bewerten werden.
Ebenso die Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren sowie die Vereinheitlichung der Genehmigungsfrist (wenn auch von vier Jahren) für die transeuropäischen Netze begrüßen wir.“
Einschränkende Kritik
Pakleppa abschließend: „Aus Sicht der Bauwirtschaft wird das heute verabschiedete Gesetz die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung voranbringen, wobei wir uns gewünscht hätten, dass der Gesetzgeber das Ziel zum Beispiel durch die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung energischer angegangen wäre.“
Derzeit müssen Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des Genehmigungsverfahrens angepasst werden. Dadurch kommt es häufig zu langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. So könnte die Planungsphase deutlich verkürzt werden.“ (HS/RED)
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