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Wiederkehrende Straßenbaubeiträge sind rechtens

Kräftigen Rückenwind haben die Baugewerblichen Verbände NRW jetzt vom Bundesverfassungsgericht für ihren Vorschlag bekommen, in das Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit aufzunehmen, „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ zu erheben.

Auf deutschen Straen und in den kommunalen Kassen klaffen Lcher

Sie wären eine Alternative dafür, dass bei Erneuerungsmaßnahmen die Anlieger nachträglich und damit „auf einen Schlag“ an den Kosten beteiligt werden. Das höchste deutsche Gericht hat nämlich entschieden, derartige Beiträge seien zulässig. Es bezieht diese Einschätzung ausdrücklich auf die „Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung eines Straßensystems seitens der Gemeinde“. Die Richter gehen damit über das hinaus, was bisher in diesem Zusammenhang diskutiert worden ist. Die „Ratenzahlungen“ der Bürger könnten damit Hilfe bringen angesichts des „Sanierungsstaus bei der Verkehrsinfrastruktur.

Die Baugewerblichen Verbände (BGV) bemühen sich bereits seit Längerem, die wiederkehrenden Beiträge auf die politische Tagesordnung zu bringen. Sie reagieren damit auf eine immer wieder zu beobachtende Situation: An vielen kommunalen Straßen besteht ein akuter Erneuerungsbedarf, den auch die Bürger sehen. Doch in dem Moment, in dem sie sich der teilweise erheblichen finanziellen Belastung bewusst werden, die ein Ausbau nach sich ziehen würde, kommt es in sehr vielen Fällen zu einem urplötzlichen Sinneswandel: Der vorher bemängelte Zustand der Straße vor der Haustüre wird nun als doch nicht so schlecht eingestuft und der Ausbau abgelehnt. Die Kommunalpolitiker folgen dann zumeist diesem Protest.

Abhilfe könnten die von den BGV vorgeschlagenen kontinuierlichen Zahlungen der Anlieger bringen als Finanzierungsmittel für Erneuerungs-, Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen. Städte und Gemeinden könnten so in die Lage versetzt werden, ihre Straßen in einem besseren Zustand zu halten. Mit dieser Einschätzung und auch mit der juristischen Bewertung der Rechtmäßigkeit wiederkehrender Straßenausbaubeiträge standen und stehen die Baugewerblichen Verbände keineswegs alleine. Eine Anhörung vor dem nordrhein-westfälischen Landtags-Ausschuss für Kommunalpolitik im November 2013 hatte vielmehr eine große Übereinstimmung der Sachverständigen ergeben. Die Erinnerung daran haben die BGV jetzt in Briefen an Innenminister Rolf Jäger, Bauminister Michael Groschek und die zuständigen Landtagsabgeordneten mit dem Hinweis auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbunden. Die Politik solle deswegen das Thema wieder aufgreifen.

„Wir können dem Städtetag nur zustimmen, wenn er warnt, die Gefahr von Brücken- und Tunnelsperrungen wachse“, meint der Hauptgeschäftsführer der BGV, Lutz Pollmann. „Auch wir sehen, dass der noch weit über Brücken und Tunnel hinausgehende Sanierungsstau bei den Verkehrswegen zu Engpässen mit regionalen und überregionalen Auswirkungen führen und zu einem gravierenden Nachteil für die Wirtschaft werden wird.“ Die Kommunen müssten die vom Städtetag geforderten Finanzhilfen von Bund und Land ohne Zweifel bekommen, doch müssten auch die Bürger ihren Teil beitragen. Vergleichsweise schonend gehe dies über die vom Straßen- und Tiefbau-Verband NRW vorgeschlagenen wiederkehrenden Beiträge.

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