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Weserquerung wird konventionell gebaut

Der Bund wird die erforderlichen Mittel für den Bau der Weserquerung im Zuge der A 281 in Bremen konventionell bereitstellen. Bisher verfolgten der Bund und das Land Bremen das Ziel, den Bauabschnitt 4 der A 281 als ÖPP-Modell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz - FStrPrivFinG - zu realisieren.

Die Weserquerung wird nicht als PP-Projekte realisiert werden

Eine Entscheidung über den Start der Ausschreibung als ÖPP-Projekt wurde einvernehmlich zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Land Bremen Mitte 2015 solange zurückgestellt, bis die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dazu gehören ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss für die Weserquerung, absehbar verkehrswirksam wichtige Zulaufstrecken (mindestens Bauabschnitt 2/2, zudem B 212n) und ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

„Wir haben verschiedene Varianten für eine Umsetzung des Projekts Weserquerung untersucht. Leider scheitern mögliche Optionen, wie beispielsweise auch eine ÖPP-Variante, immer wieder am Fehlen zwingend notwendiger Voraussetzungen. Zu häufig müssen wir feststellen, dass das erforderliche Baurecht nicht nur für die Maßnahme selbst, sondern auch für wichtige Zulaufstrecken nicht zeitgerecht geschaffen wird“ erläuterte Enak Ferlemann, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Entscheidung.

Wichtige Zulaufstrecke für die A 281 und als solche auch mit entsprechender Wirkung in der Machbarkeitsstudie zur Weserquerung angesetzt, ist die im VB / WB* des neuen Bedarfsplans enthaltene B 212n zwischen Harmenhausen in Niedersachsen und der südlich der Weserquerung geplanten Anschlussstelle Seehausen (A 281). Ebenso dürfte sich der im VB des neuen Bedarfsplans enthaltene Neubau der B 6n als direkte südliche Anbindung der A 281 an die A 1 auf die Verkehrsmengen der Weserquerung und somit die Rentabilität eines F-Modells auswirken. Bei beiden Projekten ist jedoch trotz deren vordringlicher Einstufung aufgrund des frühen Planungsstandes sowie der örtlichen Interessen- und Konfliktsituation auch mittelfristig nicht von vollziehbarem Baurecht auszugehen.

Mit der derzeit nicht gegebenen mittelfristigen Realisierungsperspektive insbesondere der Zulaufstrecke B 212n ist eine verkehrlich erforderliche Voraussetzung für ein öffentlich-privatwirtschaftlich machbares ÖPP-Projekt Weserquerung auf der Grundlage von Geschäftsmodellvarianten nach dem FStrPrivFinG nicht gegeben. Es wurde deshalb entschieden, von einer Realisierung der Weserquerung als ÖPP-Projekt auf der Grundlage eines F-Modells Abstand zu nehmen und das Projekt stattdessen zu gegebener Zeit konventionell aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Für die Weserquerung werden Kosten in Höhe von 260 Mio. Euro veranschlagt. Der Bund hat bereits erheblich in Grunderwerb und Entschädigungsleistungen für das Projekt investiert. Das Land Bremen muss nun zügig handeln und das Baurecht für die noch fehlenden Abschnitte der Weserquerung umgehend herbeiführen.

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