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Bauverbände NRW appellieren an die Politik

Straßenausbaubeiträge nicht abschaffen

Die Bauverbände NRW wenden sich entschieden gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Der Straßen- und Tiefbau-Verband NRW schließt sich diesem Standpunkt an. Er bezieht damit deutlich Position gegen die Initiative des Steuerzahlerbunds, der die Abschaffung der Beiträge für die Anwohner fordert.

Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wäre ein Irrweg und berge die Gefahr, dass die kommunalen Straßen in einen noch schlechteren Zustand geraten. Das befürchtet die Dachorganisation Bauverbände NRW, Düsseldorf, und hat sich deswegen in Briefen an die NRW-Landtagsfraktionen gewandt. Die Interessenvertretung des Bau- und des Straßen- und Tiefbaugewerbes reagiert damit auf die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler, die für eine Abschaffung dieser Beiträge votiert, und auf die Ankündigung der Landesregierung, bis Ostern einen Vorschlag für eine Neuregelung zu machen.

Kostenbeteiligung der Bürger

Über die Qualität der etwa 110.000 km Kommunal- und Gemeindestraßen im Land könne sich jeder Verkehrsteilnehmer täglich selbst ein Bild machen, so der Präsident von Bauverbände NRW, Rüdiger Otto. Vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen der schlechten Beschaffenheit vieler dieser Straßen und des deutlich rückläufigen Aufkommens an Straßenausbaubeiträgen plädiert Bauverbände NRW für eine Kostenbeteiligung der Bürger, die zweckgebunden und angemessen in der Höhe ist, die Härtefälle berücksichtigt und die nutzergebunden und umlagefähig ist. Zudem müssten die Beiträge stetig erhoben und durch Landeszuschüsse an die Städte und Gemeinden ergänzt werden.

Nutzergebundenheit

Otto und der Vorsitzende des Straßen- und Tiefbau-Verbands NRW, Joachim Selzer, weiter: „Ein für uns besonders wichtiger Punkt ist die Nutzergebundenheit. Der Steuerzahlerbund argumentiert mit Immobilienwertsteigerungen nach mit Straßenausbeiträgen finanzierten Baumaßnahmen, die ausschließlich den Eigentümern zu Gute kämen. Uns ist jedoch kein Gutachten bekannt, nach dem es aufgrund der Straßenbausubstanz zu Zuschlägen oder Abschlägen beim Gebäudewert gekommen ist. Es muss deswegen aus unserer Sicht zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten kommen. Die kann sich nur auf die Anwohner beziehen.“

Zweckgebundene Mittel

Zusammengefasst bedeute dies, dass statt der bisherigen Straßenausbaubeiträge nach Fertigstellung eines Bauprojekts in Zukunft Grundbesitzabgaben in niedriger Höhe vierteljährlich im Voraus erhoben werden. Auch sollten ähnliche oder zusammenhängende Straßenzüge zusammengefasst werden, um eine lokale Feinjustierung zu ermöglichen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. „Selbstverständlich müssen die Mittel zweckgebunden sein und nicht für andere kommunale Ausgaben genutzt werden dürfen“, unterstreichen Otto und Selzer. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf das so genannte Husumer Modell. Dort werden solche Abgaben regelmäßig und im Voraus erhoben, die im Jahr im unteren dreistelligen Euro-Bereich liegen.

Eine Verlagerung der Entscheidung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in die Kommunen oder gar eine komplette Abschaffung lehne man kategorisch ab, heißt es in dem Brief an die Landtagsfraktionen weiter. „Wir sehen dann die Gefahr, dass verkehrssicherheits- und bautechnisch notwendige Sachentscheidungen zugunsten opportunistischer Gegebenheiten verlagert werden. Die Stopps von kommunalen Ausschreibungen im Sauerländer und im Heinsberger Raum aufgrund der Initiative des Steuerzahlerbunds sind Belege für ein derartiges Verhalten. Dies darf auf keinen Fall weitere Nachahmer finden.“

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