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Mit Leasing liquide bleiben

Ohne Moos nix los, eine alte Weisheit, die auch in Zeiten von Niedrigzinsen gilt. Denn einen Kredit bekommt nur, wer Sicherheiten zu bieten hat. Das Leasing bietet sich als Alternative an, gerade wenn es um die Finanzierung des Fuhrparks geht. Finanzexperte Ralf Marquardt erklärt uns die Vorteile und worauf man achten muss.

Leasingexperte Ralf Marquardt
Viele Maschinen werden mittlerweile ber Leasing finanziert. Der Vorteil besteht in der Schonung der eigenen Liquiditt.Foto: Foto: Ute Schroeter

Ist das Thema Leasing in Zeiten von Niedrigzinsen überhaupt relevant? Wo liegen die Vorteile für Unternehmen?
Ralf Marquardt: Ja, das Thema ist sogar sehr relevant. Das zeigt schon die stetig steigende Leasingquote. Zwischenzeitlich werden über 50 Prozent der außenfinanzierten Ausrüstungsinvestitionen über Leasing realisiert. Der wesentliche Grund ist, dass Leasing im Vergleich zu den klassischen Finanzierungen, wie Bankkredite oder Eigenkapital, die Liquidität eines Unternehmens schont. Konkret bedeutet das: Durch Leasing wird die Kreditlinie bei der Hausbank nicht belastet und Eigenmittel stehen für andere Investitionen bereit.

Anlagen und Baumaschinen: Was kann man alles leasen? Wann lohnt sich das?
Ralf Marquardt: Geleast werden können grundsätzlich alle mobilen Anlagegüter, wobei mobil nicht nur alles meint, was Räder hat, sondern sich vielmehr zu Immobilien hin abgrenzt. Außerdem müssen die Objekte fungibel sein, was bei Spezial-Maschinen oder Anlagen, wenn sie für einen Kunden maßgefertigt wurden, dazu führen kann, dass sie gegebenenfalls nicht leasingfähig sind. Dann muss ein solches Objekt über Spezialleasing bzw. Mietkauf finanziert werden.
Geleast werden können selbstverständlich auch gebrauchte Anlagen und Maschinen. Zum Beispiel ein Radlader, Baujahr 2014. Der Anschaffungswert beträgt: 68.000 Euro. Als Vertragsart wurde eine Leasing-Teilamortisation mit einer Laufzeit von 48 Monaten gewählt. Der kalkulatorische Restwert beträgt EUR 29.000 und die Leasingsrate liegt dann bei monatlich 987 Euro. Natürlich verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ab wann sich Leasing lohnt, hängt von der individuellen Liquiditätssituation und den sonstigen geplanten Investitionen ab. Zu unseren Kunden gehört der Einzelunternehmer genauso, wie der börsennotierte Konzern. Wir bieten daher Leasing ab einem Anschaffungswert in Höhe von netto EUR 5.000 an, wobei es auch vorkommt, dass wir kleinere Investitionen, z.B. im IT-Bereich über einen gewissen Zeitraum sammeln, um sie dann kostengünstig über einen Pool-Vertrag abzuwickeln.

Welche Arten von Leasing gibt es?
Ralf Marquardt: Es gibt drei wesentliche Vertragsarten. Zum einen den Teilamortisationsvertrag. Diese Leasingform empfiehlt sich, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau vorher bestimmbar ist. Die Anschaffung- und Herstellungskosten des Leasingobjekts werden während der Grundlaufzeit nur zu einem vorher festgelegten Prozentsatz amortisiert. Am Ende verbleibt ein Restwert, weshalb man auch vom „Restwert-Leasing“ spricht. Den Restwert garantiert in der Regel der Leasingnehmer oder der Lieferant. Darum ist es wichtig, den Restwert möglichst marktgerecht und realistisch zu kalkulieren.
Im Gegensatz zur Teilamortisation ermöglicht die Vollamortisation dem Leasingnehmer vor allem eine schnelle Tilgung der Kosten über einen kurzen Zeitraum und bietet sich damit für weniger wertbeständige Investitionen, z.B. im Bereich IT an. Für die Leasingdauer ist hierbei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der amtliche Afa-Tabelle ausschlaggebend. Sie darf nicht kürzer als 40 % und nicht länger als 90 % der Afa-Zeit betragen. Ist die Leasingdauer beendet, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Objekt zurück zu geben, zu kaufen oder den Mietvertrag zu verlängern. Und schließlich gibt es noch den Mietkaufvertrag. Bei diesem kann entweder der Anschaffungswert über die Laufzeit über lineare monatliche Raten amortisiert werden (also ähnlich dem Leasing-Vollamortisationsvertrag) oder, ähnlich einem Teilamortisationsvertrag, mit einer erhöhten Blockrate am Ende der Laufzeit. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass im Gegensatz zum Leasing, der Mieter von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Anlageobjektes wird und dieses auch in seinem Anlagevermögen ausweist. Leasingvorteile, wie Verkürzung der Amortisationsdauer oder die volle steuerliche Absetzbarkeit der monatlichen Raten, lassen sich über Mietkauf daher nicht erzielen.

Bei Fahrzeugflotte, Anlagen und Baumaschinen gibt es zumeist Leasingangebote der Hersteller oder Handelspartner. Welche Vorteile bietet ein herstellerunabhängiges Finanzierungsmodell?
Ralf Marquardt: In der Regelt gilt: Möglichst Lieferant und Finanzier voneinander trennen. Zum einen, weil unabhängige Leasinggesellschaften die Finanzexperten sind, während Leasing für die Hersteller oder Handelspartner eher ein Vertriebs- bzw. Marketinginstrument ist. Das führt immer mal wieder zu betriebswirtschaftlich unsinnigen Vertragskonstellationen mit zu niedrigen Raten und zu hohen Restwertrisiken, was wiederum die Flexibilität des Kunden stark einschränkt. Als unabhängiger Finanzier kann ich individuell auf die speziellen Bedürfnisse der Leasingkunden eingehen. Außerdem machen wir den Kunden unabhängiger von seinem Lieferanten, was wiederum seine Verhandlungsposition diesem gegenüber stärkt.

In welche Fallen kann ein Unternehmen beim Thema Leasing tappen?
Ralf Marquardt: Zum einen bei der Laufzeit: Da ein Leasingvertrag in der Regel unkündbar ist, muss diese mit Bedacht und nahe an der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewählt werden. Die Länge der Laufzeit beeinflusst außerdem die Höhe der monatlichen Raten. Diese wiederum sollten sich möglichst an dem zusätzlich erwarteten Ertrag orientieren, also weder zu hoch, noch zu niedrig angesetzt werden (pay as you earn Prinzip).
Weiterhin der Restwert: Wie erwähnt, sollte sich dieser möglichst mit dem zu erwartenden Marktwert decken. Und aufpssen auch bei den Kündigungsfristen. Zum Ende der Vertragslaufzeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. Hier gilt es rechtzeitig zusammen mit dem Leasinggeber darüber zu entscheiden, wie es nach Ablauf der „Grundlaufzeit“ weiter gehen soll.

Stichwort: Leasingzeiten/Vertragsänderungen. Wie findet man den richtigen Innovationszyklus – d.h. wenn es z.B. wie beim Thema Diesel/Euro6 Veränderungen gibt? Kann man dann die Objekte austauschen?
Ralf Marquardt: Mit Leasing können Sie die Amortisation einer Investition der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer anpassen. Leasing hilft, gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, mittelständischen Unternehmen durch Neuinvestitionen wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehört auch, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen und/oder über Optionsverträge ein vorzeitiger Austausch der Leasingobjekte vereinbart werden kann.

Kann man einen Leasingvertrag kündigen?
Ralf Marquardt: Leasingverträge werden über eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen, das ist schon aus Gründen der Refinanzierbarkeit unumgänglich. Andererseits ist dem Leasinggeber natürlich daran gelegen, dass sein Kunde wettbewerbsfähig bleibt. Wenn es hierzu notwendig ist, Leasingobjekte vorzeitig auszutauschen oder einen Vertrag zu beenden, so wird er sich diesem in der Regel nicht widersetzen. Eine solche vorzeitige Vertragsänderung, insbesondere in der ersten Vertrags-Hälfte, kann allerdings zu Mehrkosten und Verlusten bei der Wiedervermarktung führen. Da unterscheidet sich Leasing nicht von Kreditfinanzierungen.

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