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NRW

Mehr für Kommunen und Landesstraßen und schneller auf Autobahnen

Das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen hat das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019 vorgelegt, die Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau erhöht und für weitere Autobahnprojekte eine Beschleunigungsvergütung ausgelobt.

ROG- 30.03.2011 Köln - Baustelle Lärmschutzeinhausung Lövenich, Autobahn A1. Landesbetrieb Straßenbau.NRW (strassen.nrw).
ROG- 30.03.2011 Köln - Baustelle Lärmschutzeinhausung Lövenich, Autobahn A1. Landesbetrieb Straßenbau.NRW (strassen.nrw).
Inhaltsverzeichnis

Das Landesstraßenbauprogramm

In Landeshaushalt wurde der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen in diesem Jahr auf 175 Mio. Euro erhöht. Das sind 47,5 Mio. Euro (+ 37%) mehr als die Vorgängerregierung 2017 zur Verfügung gestellt hat.

Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm legt das Verkehrsministerium nun fest, für welche Projekte die Mittel in 2019 verwendet werden sollen:

  • 112 Mio. Euro fließen in 167 konkrete Sanierungsvorhaben an Fahrbahnen, Brücken und sonstigen Anlageteilen. Statt oberflächlicher Ausbesserung setzt das Land mit dem 2019er-Programm vermehrt auf grundhafte und nachhaltige Sanierung zur dauerhaften Verbesserung des Zustands des Landesstraßennetzes.

  • Zusätzlich zu den rund 112 Millionen Euro für „große“ Sanierungsmaßnahmen werden wie im vergangenen Jahr 50 Mio. Euro als „Bauamtspauschale“ für kleine und unvorhergesehene Sanierungsvorhaben vorgesehen. Die Auswahl der damit realisierbaren Maßnahmen erfolgt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Regionalniederlassungen.

  • 9,3 Mio. Euro werden für die Sanierung von Geh- und Radwegen entlang der Landesstraßen in der Baulast des Landes eingesetzt. Das sind gut 1 Mio. Euro mehr als 2018.

  • 2,6 Mio. Euro sind für 7 Maßnahmen im Zusammenhang mit Abstufungen von Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen vorgesehen (2018: 1,7 Mio. Euro).

  • 1 Mio. Euro sind für die Digitalisierung der Ampelschaltungen (Lichtsignalanlagen - Programm NRW) vorgesehen, dass sind gut 750.000 Euro mehr als 2018.

Mehr Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau

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NRW hat die seit 2012 unveränderten Fördersätze für den kommunalen Straßenbau erhöht. Der Mindestfördersatz wird von 60 auf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gesteigert. Die Kreise, Städte und Gemeinden, die als strukturschwach gelten und daher in der Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) liegen, erhalten einen erhöhten Fördersatz von 75 %. Für alle Kommunen steigt die Förderung des kommunalen Anteils bei der Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen auf 80 % (bislang 70 bzw. 75%).

Die Förderung des Straßenbaus in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes ist ein wichtiger Baustein der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Im laufenden Jahr werden die Fördermaßnahmen im Wesentlichen noch aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Ab 2020 übernimmt das Land die Finanzierung vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln. Die geänderten Konditionen gelten ab sofort.

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Förderschwerpunkte sind der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Brückensanierungen sowie die Beseitigung und sicherheitstechnische Nachrüstung von Bahnübergängen. Aber auch der klassische Straßenneubau in Gestalt von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen ist förderfähig.

Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.

Beschleunigung von Baustellen

Für 5 weitere Autobahnprojekte in Nordrhein-Westfalen können Bauunternehmen eine Beschleunigungsvergütung erhalten, wenn sie schneller fertig werden. Bislang wird diese Option für 8 Baumaßnahmen genutzt. Für die Beschleunigung der insgesamt 13 Maßnahmen stellt die Landesregierung einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag aus Mitteln des Bundes bereit. Ziel der Beschleunigungsvergütung ist es, die Verkehrseinschränkungen soweit wie möglich zu reduzieren. Seit 2017 nutzt das Land wieder die Möglichkeit, mit Bauunternehmen nachträglich Maßnahmen zur Beschleunigung von Baustellen zu vereinbaren.

Die Vergütung ist für Baumaßnahmen vorgesehen, bei denen nach Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau NRW eine erhebliche Verbesserung durch beschleunigende Maßnahmen zu erwarten ist. Das Geld wird an die Unternehmen ausgezahlt, wenn sie eine zuvor vereinbarte Bauzeitverkürzung tatsächlich erreicht haben.

Mit der Beschleunigungsvergütung für die insgesamt 13 Maßnahmen kann die Bauzeit zwischen drei und 78 Wochen verkürzt werden. Insgesamt bedeutet das 227 Wochen weniger Baustelle.

Die fünf zusätzlichen Maßnahmen mit Beschleunigungsvergütung im Einzelnen:

  • Erdarbeiten im Zuge des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen

  • A 1 Ersatzneubau der Emsumflutbrücke

  • A 30 / A1 Ersatzneubau der Brücke im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück

  • A 1 Ersatzneubau der Brücke über die „Sölder Straße“ (L 662)

  • A 3 Ersatzneubau von zwei Brücken in Höhe der Anschlussstelle Hamminkeln

Kostenfreier Download

Projektliste-Landesstrassenerhaltungsprogramm-2019-web(ENT_ID=3_0.pdf (591.76 KB)

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