Kritik zum Standortkonzept
Der dbb fordert wesentliche Verbesserungen am Standortkonzept für die Infrastrukturgesellschaft. Obwohl im Gesetz steht, dass die Gewerkschaften bei der Umsetzung der Reform beteiligt werden müssen, ist dies bei der Entwicklung des Standortkonzeptes nicht geschehen.
Die Interessen der Beschäftigten und die Arbeitsfähigkeit sollten beim Standortkonzept klar im Vordergrund stehen. Die aktuellen Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium lassen darauf jedoch nicht schließen. Die Nennung der Standorte des Fernstraßenbundesamtes ist ohne weitere Informationen fachlich nicht nachvollziehbar.
Aufgrund der vielen Fragen zum Standortkonzept fordert der dbb zeitnah ein Gespräch und weitere Informationen vom Bundesverkehrsministerium. Erst dann können der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften, BTB, komba, DVG und VDStra, eine Empfehlung zum Wechsel in die Infrastrukturgesellschaft und das Bundesfernstraßenamt aussprechen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Länder bis spätestens zum 1. Januar 2019 die Bereitschaft dieser Beschäftigten zum Wechsel individuell erfragen und dem Bund außerdem einen Verwendungsvorschlag machen. Zudem fordern die Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags mit dem Bund.
Die Aussage des Bundesverkehrsministers, dass bei der Neuordnung die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort gewahrt werden, nehmen die dbb Gewerkschaften sehr ernst. Damit bestätigt Bundesverkehrsminister Scheuer nochmals, dass es keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten geben wird, dass wechselbereite Beschäftigte unter Wahrung ihrer Besitzstände übernommen werden und dass die Weiterbeschäftigung grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen wird.
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