Neue Mindestlöhne
Die Mindestlöhne im Baugewerbe erhöhten sich zum 1. März 2019.
Aufgrund des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erhöhen sich die Mindestlöhne nun in einer zweiten Stufe.
Vor dem Hintergrund, dass es in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keinen Mindestlohn II gibt und der Mindestlohn in Berlin geringfügig vom Mindestlohn im Tarifgebiet West abweicht, ist in Zusammenhang mit dem Tarifvertrag Mindestlohn § 5 Ziffer 5 BRTV zu beachten, wonach der Lohn der Arbeitsstelle gilt. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten also den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle jedoch höher, so haben sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, sobald sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.
Der Tarifvertrag vom 3. November 2017 hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 und wurde für allgemein verbindlich erklärt.
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