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25 Jahre Gütezeichen Kanalbau

25 Jahre Gütezeichen Kanalbau: Das Silberjubiläum nahmen Ehrengeschäftsführer Dr.-Ing. Helmuth Friede und Geschäftsführer Dr.-Ing. Marco Künster vom Güteschutz Kanalbau zum Anlass für ein Pressegespräch. Auf der Messe Wasser Berlin, die vom 24. bis 27. März stattfindet, schilderten die beiden Protagonisten die Chronologie einer Erfolgsgeschichte.

Geschftsfhrer Dr.-Ing. Marco Knster kann auch aktuell auf eine positive Entwicklung verweisen.

In den letzten 25 Jahren ist die Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen in Deutschland eng mit der Geschichte des Güteschutz Kanalbau verbunden. Betrachtete man im Jahr 1990 den Zustand der Kanalnetze, so konnte man daran die Folgen mangelhafter Qualitäts- bzw. Gütesicherung sehr gut erkennen. Es war daher folgerichtig, dass der Güteschutz Kanalbau gegründet wurde. Das im September 1988 eröffnete RAL-Anerkennungsverfahren konnte schon im Januar 1990 abgeschlossen werden. Am 23. Mai 1990 wurden im Rahmen der Ifat in München die ersten Urkunden für die damaligen Gütezeichen A1, A2 und A3 an 38 Firmen verliehen. 10 davon existieren noch heute.

Im Dialog mit den Bauverbänden

Heute ist festzustellen, dass die größte Dichte von Firmen mit Gütezeichen dort zu finden ist, wo Auftraggeber konsequent einen Nachweis der Bietereignung fordern und die Auftragnehmer von den Vorteilen der RAL-Gütesicherung überzeugt sind. Mehr als 3.200 Auftraggeber machen inzwischen die Anforderungen der RAL-Gütesicherung Kanalbau zur Grundlage ihrer Ausschreibungen – Tendenz weiter steigend. Die Gütegemeinschaft befindet sich im Dialog mit den großen Fachverbänden von Baugewerbe und Bauindustrie, die über den Beirat im Güteschutz Kanalbau vertreten sind. Die RAL-Gütesicherung Kanalbau und deren Anforderungen sind Konsens aller beteiligten Fach- und Verkehrskreise.

Der langjhrige Geschftsfhrer Dr.-Ing. Helmuth Friede schildert die Erfolgsgeschichte.Foto: Foto: baunetzwerk.biz/Mller

Sorge um die Langlebigkeit der Kanalisationen

Die Sorge um die Langlebigkeit der Kanalisationen ist so alt wie die ersten Kanäle. Seit dem Beginn der modernen Kanalisationstechnik in Deutschland im Jahr 1842 haben sich viele Beteiligte Gedanken darüber gemacht, wie man die Qualität der mit überwiegend manuellem Aufwand und dem Geld der Anwohner in relativ kurzer Zeit zu bauenden Kanäle langfristig sichern kann. So hat auch James Hobrecht, der für die Planung und Bauausführung der ersten Kanalisation von Berlin verantwortliche Ingenieur, die Sorge vor schlechter Qualität in seinem Buch „Die Canalisation von Berlin“ 1884 mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „... dass Jahre vergehen können, ehe die Fehlerhaftigkeit der Ausführung offenkundig wird, und der Umstand, dass fast alle Bauwerke der Canalisation wenige Stunden und oft in absichtlich kürzester Zeit nach ihrer Fertigstellung mit Erde bedeckt und unsichtbar werden, eine ganz besondere Veranlassung und Verleitung zu absichtlich schlechter Arbeit sein kann oder dazu, ein Auge zuzudrücken, wenn unabsichtlich schlechte Arbeit entstanden ist.“

Substanz der Abwassernetze erhalten

Wie aber stand es um die Verlegung, den eigentlichen Bau der Kanäle und Leitungen? Eine analoge Entwicklung mit einer Selbstverpflichtung zur Eigenüberwachung und Akzeptanz einer Fremdüberwachung der Baufirmen gab es lange nicht. Zwar enthielt die Richtlinie für die Ausführung von Entwässerungskanälen und -leitungen, DIN 4033, Ausgabe November 1979, den wichtigen Hinweis, dass Rohrleitungen im Sinne dieser Norm Ingenieurbauten sind, bei denen das Zusammenwirken von Rohr, Rohrverbindung, Rohrauflagerung, Einbettung und Überschüttung die Grundlage für die Stand- und Betriebssicherheit ist. Die Konsequenz indessen, für die Ausführung dieser Arbeiten bestimmte Anforderungen zu erheben und deren Einhaltung abzusichern, war noch nicht durchsetzbar. Einzig die bekannten Grundsätze der erstmals 1926 erschienenen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelten die Vergabe von Bauarbeiten jeder Art. Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“, enthält die Forderung, dass Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu vergeben sind.

Die Schwierigkeiten der Auftraggeber bei der Beurteilung dieser drei Kriterien liegen auf der Hand. Erst allmählich gewann die Substanzerhaltung der öffentlichen und privaten Abwassernetze an Bedeutung. Allerdings fehlten noch zuverlässige Möglichkeiten der Zustandserfassung nichtbegehbarer Kanäle, die immerhin mehr als 80% der öffentlichen Netzlänge ausmachen. Neu entwickelte optische Verfahren wie TV-Inspektion und Dichtheitsprüfungen offenbarten den Zustand der unterirdischen Infrastruktur und machten erstmals undichte, zerbrochene oder eingestürzte Kanäle sichtbar, aus denen Abwasser austrat. Boden und Grundwasser waren oft geschädigt, sodass Brunnen für die Wasserversorgung stillgelegt werden mussten. In undichte Kanäle eintretendes Grundwasser belastete zusätzlich die Kläranlagen. Eine breite Öffentlichkeit war sensibilisiert und reagierte zunehmend kritischer.

Dauerhaft dichte Kanäle

Mit dem Pochen auf Einhaltung der VOB allein ließen sich allerdings keine durchgreifenden Verbesserungen der Qualität erreichen, zumal die Überwachung der Bauleistungen vor Ort von den Auftraggebern nicht mehr in ausreichender Weise zu erbringen war. So setzte sich schon in der Mitte der Siebziger Jahre innerhalb der Abwassertechnischen Vereinigung ATV (heute DWA) und anderer betroffener Gremien die Auffassung durch, dass eine Überprüfung der Kanalbaufirmen notwendig sei. Zur Vermeidung von Umweltschäden und volkswirtschaftlichen Verlusten wurde im Einvernehmen mit den Verbänden der Bauwirtschaft eine laufende Überwachung ebenso befürwortet wie eine Förderung der Berufsausbildung für gewerbliche Rohr- und Kanalbauer. Allerdings gab es in den Folgejahren zunächst keine erkennbaren Fortschritte. Ein neuer Anstoß kam im Oktober 1985 aus dem Bundesministerium des Innern, dessen zuständiger Referent öffentlich anmahnte, dass der dauerhaften Dichtheit von Kanälen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse.

Der damalige Präsident der ATV, Prof. Dr.-Ing. K. R. Imhoff, unterbreitete dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den Vorsitzenden der LAWA-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und ARGEBAU – Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder – am 10. September 1986 einen Maßnahmenkatalog zur Verwirklichung dieser Forderungen. Darin erging der Appell an Bund und Länder, folgende Anliegen der ATV zu unterstützen:

  • Schaffung des „Geprüften Kanal-Rohrlegers“ und Qualifizierung geeigneter Betriebe,
  • bauaufsichtliche Einführung von DIN 1986, Teil3 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Regeln für Betrieb und Wartung,
  • bessere Überwachung und Abnahmeprüfung für Neuanlagen und Änderungsmaßnahmen an bestehenden Einrichtungen der Grundstücksentwässerung einschließlich von Dichtheitsprüfungen an Grundleitungen,
  • Bereitstellung von Mitteln für die Erfassung und Bewertung des Bestandes an Abwasserkanälen und -leitungen sowie
  • Schaffung und Dotierung eines Forschungsschwerpunktes „Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen“.

Die Zeit zum Handeln war damit gekommen.

 

Gründung der GUBIK und die Folgen

Am 13. März 1987 gründeten sieben Firmen in Hamburg eine Gütegemeinschaft für das unterirdische Bauen und das Instandhalten von Kanalisationen e.V. (GUBIK), um den Betreibern von Kanalisationen zu helfen, sichere Bauverfahren und güteüberwachte Firmen auszuwählen. In allen Gremien der ATV bestand sehr schnell Einvernehmen darüber, dass die weitere Entwicklung – entgegen den Absichten der GUBIK – zur Gründung einer den gesamten Kanalisationsbereich umfassenden und überregional tätigen Gütegemeinschaft führen müsse.

 

Lösungen für eine überregionale Gütegemeinschaft

Der ATV-Hauptausschuss 1 „Entwässerungssysteme“ hat am 20. Oktober 1987 einen Ad-hoc-Ausschuss damit beauftragt, kurzfristig technische Anforderungen und praktische Lösungsmöglichkeiten für eine RAL-Güteschutzgemeinschaft zu erarbeiten. Mit der Entscheidung zugunsten des RAL sollte ein möglichst hohes Maß an Eigenverantwortung der Unternehmen sichergestellt werden. Es galt, eine Organisation zu schaffen, die auch eine Mitwirkung der Betreiber gestattet und hinsichtlich der Einhaltung aller Regeln des Wettbewerbs die notwendige Sicherheit gewährt. Am 11. Januar 1988 hat die ATV den Gütezeichen-Antrag beim RAL in Bonn gestellt.

 

Mitgliederentwicklung 1990 bis 2014.Foto: Grafik: Gteschutz Kanalbau

Expertenteam erarbeitet komplettes Satzungswerk

Die Arbeit eines Expertenteams sollte sich als sehr effektiv erweisen, denn die gestellten Aufgaben konnten schnell und einvernehmlich bewältigt werden. Bereits im September 1988 konnte der Entwurf des kompletten Satzungswerkes vollendet werden, bestehend aus Vereinssatzung, Gütezeichensatzung, Güte- und Prüfbestimmungen, Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens. Mit Schreiben vom 8. September 1988 bestätigt der RAL die Einleitung des Anerkennungsverfahrens. Mit dem Namen „Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen“ sollte der vollständige Aufgabenbereich sichtbar werden.

 

RAL GZ 961 als Nachweis der Fachkunde

Die Gütegemeinschaft soll eigenständig nur für den Abwasserbereich geschaffen werden. Mitglieder können sowohl Firmen werden, die Entwässerungskanäle und -leitungen herstellen oder instandhalten, als auch Institutionen und Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben. Damit können der Gütegemeinschaft sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber und planende Ingenieurbüros angehören. In der Mitgliederversammlung haben beide Gruppierungen je die Hälfte der Stimmen. Mit ihrer Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft setzen Auftraggeber ein deutliches Signal, dass sie auf eine fachgerechte Bauausführung Wert legen und fordern daher von Bietern die Erfüllung der Anforderungen der RAL GZ 961 als Nachweis der Fachkunde.

 

Güteausschuss und Vorstand

Der Güteausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, fünf werden von der Mitgliederversammlung gewählt, je ein Vertreter der öffentlichen Auftraggeber und der Ingenieurbüros wird von der ATV (heute DWA) benannt, damit die Belange dieser beiden Parteien stets Berücksichtigung finden. Der Güteausschuss hat die Aufgabe, Güte- und Prüfbestimmungen zu erstellen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik beziehungsweise dort, wo gesetzlich gefordert, dem Stand der Technik anzupassen. Er hat ferner die Anträge der Firmen auf Gütezeichen zu prüfen, Verleihungen oder den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie dem Vorstand diese Maßnahmen und gegebenenfalls Ahndungsmaßnahmen vorzuschlagen. Der Vorstand der Gütegemeinschaft Kanalbau besteht aus 13 Mitgliedern. Zu den fünf benannten Mitgliedern des Vorstandes gehört jeweils ein Vertreter von DWA und GFA sowie eines europäischen Fachverbandes; hinzu kommt ein Vertreter der Unternehmer-Verbände und der Obmann des Güteausschusses. Alle anderen werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

Güte- und Prüfbestimmungen

Die Güte- und Prüfbestimmungen sind der wichtigste Teil einer Gütesicherung und müssen vom RAL anerkannt werden. Davor beteiligt der RAL die betroffenen Fach- und Verkehrskreise an einem Anerkennungsverfahren. In den Beurteilungsgruppen werden im Detail die personelle Ausstattung des Unternehmens mit qualifizierten Fachkräften sowie die Mindestausstattung mit Betriebseinrichtungen und Geräten geregelt. Für die beschriebenen Güteanforderungen sind entsprechende Prüfbestimmungen formuliert worden. Sie enthalten Einzelheiten hinsichtlich der Art und Häufigkeit bei der Erstprüfung, Eigenüberwachung und deren unabhängigen Kontrollen durch vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragte Prüfingenieure.

 

Gründung und erste Wahlen

Die Gründungsversammlung fand am 30. November 1988 in der Ratsstube in St. Augustin statt. Die Versammelten nahmen den Entwurf der Satzung, Fassung September 1988, einstimmig an. Damit war der Verein „Gütegemeinschaft zur Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V.“ gegründet. 47 Anwesende unterzeichneten die Satzung und traten dem Verein als erste Mitglieder bei. Der Vorstand beriet die ersten Wirtschaftspläne mit Einnahmen und Ausgaben für das Rumpfjahr 1988 und für 1989 sowie die Prüfgebühren für die RAL-Gütesicherung.

 

Einsprüche und Stellungnahmen

Der RAL hatte die zwanzig beteiligten Fach- und Verkehrskreise gebeten, ihre Stellungnahmen zu den Güte- und Prüfbestimmungen bis Mitte Oktober 1988 zu übermitteln. Es gab zahlreiche Einwände zu Details und einige Ergänzungsvorschläge. Es ging dabei um Wettbewerbs-, Qualifikations-, Aus- und Weiterbildungsfragen sowie um die Konkretisierung der Eigen- und Fremdüberwachung. Anlässlich der 2. Mitgliederversammlung im Oktober 1989 in Hamburg wurden alle Einsprüche und Stellungnahmen einstimmig angenommen. Umfangreich waren die Veränderungen in den Güte- und Prüfbestimmungen.

 

Anerkennung durch RAL

Damit waren alle Voraussetzungen erfüllt, die Bestätigung durch den RAL zu erhalten. Die Anerkennung und die Aufnahme des Gütezeichens in die Gütezeichenliste des RAL wurden mit Schreiben vom 19. Januar 1990 ausgesprochen. Darin wird bestätigt, dass nach eingehender Prüfung der Satzungs- und Zeichenunterlagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundeskartellamt auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen. Durch das vorbildliche Zusammenwirken aller Beteiligten konnte die Arbeit nach zwei anstrengenden Jahren erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Große Anfrage an die Bundesregierung

Die Bedeutung der Gütegemeinschaft Kanalbau ist auch durch die Bundespolitik bestätigt worden; am 29. Januar 1990 haben 21 Abgeordnete und die Fraktion der SPD eine große Anfrage an die Bundesregierung über die Gefährdung von Grundwasser und Oberflächengewässern durch undichte Abwasserkanäle und -leitungen gerichtet. In dem sehr umfangreichen Fragenkatalog wird die Regierung u.a. um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen sie unternimmt oder unterstützt, um die Qualifikation von Unternehmen bei der Ausführung von Arbeiten an öffentlichen Kanälen und privaten Leitungen deutlich zu erhöhen. In ihrer Antwort vom 13. September 1990 konnte die Bundesregierung darauf verweisen, dass die kurz zuvor erfolgte Einrichtung einer Gütegemeinschaft ,,Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausdrücklich begrüßt wurde und dass es Ziel dieser Gütegemeinschaft sei, die Qualifizierung von Kanalbauunternehmen zu fördern und somit die Qualität neu verlegter Kanäle zu sichern.

 

Beirat und Geschäftsführung

Der mit den beiden Hauptverbänden der Bauwirtschaft vereinbarte Beirat konstituierte sich im Februar 1990. Nach den Vorstellungen der Gütegemeinschaft sollte eine Schwerpunktaufgabe des Beirats die Fortbildung von Fachpersonal sein. Im April 1990 übernahm Dr.-Ing. Helmuth Friede die Geschäftsführung.

 

Herausforderung durch die Wiedervereinigung

Es gab für die junge Organisation auch noch eine besondere Herausforderung und zwar die Wiedervereinigung Deutschlands. Sofort nach der vollzogenen Einheit wurden in zahlreichen Städten der jungen Bundesländer Informationsveranstaltungen durchgeführt, die außerordentlich gut besucht waren. Bereits nach kurzer Zeit kamen rund 50% der Mitglieder der Gütegemeinschaft aus der ehemaligen DDR und Ostberlin. Wichtig war bei dem nun immer schnelleren Wachstum der Gemeinschaft, dass auch auf der Auftraggeberseite eine möglichst flächendeckende Mitgliedschaft erreicht wurde, weil die Ziele des Vereins sich nur dann erfolgreich umsetzen lassen, wenn beide Partner – Auftraggeber wie Auftragnehmer – mitwirken und sich bekennen.

 

Europäische Regelwerksarbeit

Gleichzeitig mit der Gründung der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V.“ am 30. November 1988 wurden Strukturen zur Erarbeitung Europäischer Technischer Regeln für das Aufgabengebiet des Güteschutzes geschaffen. Auf den 9. Juni 1988 datiert der Entwurf eines Mandates der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Realisierung Europäischer Normen für die Bereiche Abwasser und Wasser. Aufbauend auf Strukturen der bestehenden Technischen Komitees TC 77 und T 96, wurde am 19. und 20. April 1989 das TC 165 – Abwassertechnik gebildet, innerhalb dessen alle damaligen Ausführungsbereiche der RAL-Gütesicherung Kanalbau (A; V; I; S; R; D) von der Europäischen Regelwerksarbeit erfasst wurden.

Wichtiger Baustein der Gtesicherung Kanalbau: Ein vom Gteausschuss beauftragter Prfingenieur prft die Fachkunde der Gtezeicheninhaber anhand der Bauausfhrung.Foto: Foto: Gteschutz Kanalbau

 

Abwassernetze langfristig wirtschaftlich bewirtschaften

Aufseiten der Betreiber ist trotz der angespannten Finanzlage eine weitere Verringerung der Investitionen für die Substanzerhaltung der Abwassernetze zu verhindern. Denn wer die notwendige Beseitigung der Mängel vor sich herschiebt, vergrößert damit dramatisch den künftigen Aufwand. Weitere Probleme ergeben sich aus zu kurzfristigem Denken bei der Vergabe von Aufträgen. Wird auf das rechnerisch niedrigste Angebot zugegriffen, besteht die Gefahr, dass der zum Zuge kommende Auftragnehmer nicht über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügt. Nicht selten kann der Bieter wegen zu niedriger und damit nicht auskömmlicher Preise die geforderte Leistung nicht erbringen. Die Konsequenz sind undichte Kanäle und in der Folge enorme Instandhaltungskosten. Das dürfen wir uns und künftigen Generationen nicht antun. Aufgabe der RAL-Gütegemeinschaft ist es daher mehr denn je, Auftraggeber in ihrem Qualitätsanspruch und ihrem Ziel, der langfristig wirtschaftlichen Bewirtschaftung ihrer Abwassernetze, zu bestärken und zu unterstützen. Dazu ist die Fachkunde bei allen Beteiligten zu stärken und aufseiten der Ingenieurbüros und Auftragnehmer kontinuierlich auf Grundlage der RAL-Gütesicherung GZ 961 zu beurteilen.

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