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Häufigste Berufskrankheit: Weißer Hautkrebs durch UV-Strahlen

Durch ultraviolette (UV) Strahlung verursachte Hauttumore war 2016 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Baubranche. Darüber informierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 8. Juni 2017 bei einem Aktionstag im Bau-ABC Rostrup in Bad Zwischenahn mit dem Titel „Rette deine Haut“.

Eine zu hohe Dosis an UV-Strahlen kann bei Menschen zu ausgeprägten Hautschäden führen. Wenn die Strahlen entsprechend langfristig einwirken, wird das Erbmaterial der menschlichen Zellen geschädigt und es entsteht Hautkrebs, so die BG BAU. Zudem können das Immunsystem und die körpereigene Tumorkontrolle beschädigt werden. Die häufigste Erkrankung ist der weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose). Weniger verbreitet aber bösartiger noch als der weiße Hautkrebs ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom). Laut Deutscher Krebsgesellschaft erkranken in der Bundesrepublik jährlich 21.000 Menschen am schwarzen Hautkrebs.

Anzeichen des sehr häufigen weißen Hautkrebses sind kleine gerötete und schuppende Flecken auf einer verdickten Hornschicht. Deutschlandweit erkranken laut Stiftung Deutsche Krebshilfe jährlich rund 90.000 Menschen an Plattenepithelkarzinomen. Besonders gefährdet sind Personen, die im Freien arbeiten, besonders Beschäftigte der Bauwirtschaft, wie Straßenbauer oder Dachdecker. Das konnte das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kürzlich belegen. Allein im Jahr 2016 wurden der BG BAU fast 2.700 neue Verdachtsanzeigen der Berufskrankheit „weißer Hautkrebs“ gemeldet.

Außerdem schädigen zu viele UV-Strahlen auch die Augen. Kurzfristig kann es zu Entzündungen der Binde- und Netzhaut kommen. Bei jahrzehntelanger Einwirkzeit kann auch eine Linsentrübung, ein Grauer Star entstehen. Ein solcher Prozess ist unumkehrbar. Netzhautschäden und Grauer Star können dazu führen, dass die Betroffenen erblinden.

Wie das IFA betont, haben viele Studien gezeigt, dass bei den Beschäftigten oft das Bewusstsein für die Gefährdung fehlt. Deshalb ist der Aktionstag Teil des Präventionsprogramms „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich“ der BG BAU. „Ziel des Programms ist es, die Beschäftigten der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen insgesamt stärker für die Belange des Arbeitsschutzes zu sensibilisieren. Der Arbeitsschutz soll als Selbstverständnis im alltäglichen Handeln etabliert werden“, betonte Professor Werner. Der Fokus des Programms liegt auf dem individuellen Verhalten der Beschäftigten. Und die Aufklärung über die Folgen solarer UV-Strahlung sollte aus Sicht der BG BAU so früh wie möglich und schon beim Branchennachwuchs beginnen.

Das Gefahrenbewusstsein ist ein wichtiger Aspekt, gleichwohl stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und bei Bedarf technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festzulegen und umzusetzen. Auch darauf hat die BG BAU hingewiesen. Hilfreich beim Festlegen der nötigen Schutzmaßnahmen sind die vorhergesagten Werte für den UV-Index. Dieser Index gibt die sonnenbrandwirksame solare Bestrahlungsstärke an. In Deutschland ist zwischen April und Oktober mittags ein Index zwischen 5 und 8 üblich. Ohne Schutz geht dann gar nichts. Der UV-Index wird in den Wettervorhersagen angegeben und kann online aktuell abgerufen werden. Über die Gefahren durch UV-Strahlung und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen müssen die Beschäftigten informiert werden, so die BG BAU.

„Bei den notwendigen Maßnahmen liege der Vorrang auf technischen Lösungen, wie das Beschatten von Arbeitsplätzen“, so Professor Werner. Wenn das aus praktischen Gründen nicht möglich ist, sollten Außenarbeiten in den sonnenintensivsten Zeiten – im Hochsommer zwischen 11 und 15 Uhr – ausschließlich gut geschützt ausgeführt und Pausen nur im Schatten gemacht werden.

Persönlicher UV-Schutz bedeutet kopf- und körperbedeckende Kleidung, also langärmelige Hemden und lange Hosen. Außerdem müssen Kopf, Nacken und Ohren bedeckt sein, denn der weiße Hautkrebs tritt zu fast 87 % in der Kopf-Hals-Region und zu fast 8 % an Armen und Beinen auf. Dabei muss in unseren Breitengraden keine Schutzkleidung mit ausgewiesenem UV-Schutzfaktor getragen werden. Dicht gewebte Baumwollkleidung reicht aus. Außerdem sollten Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden.

Auf alle Körperregionen, die nicht mit Textilien geschützt werden können, wie beispielsweise Handrücken oder Gesicht, müssen UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 aufgetragen werden. Als Richtwert gilt die Menge von 2 mg/cm2. Nach 2 Stunden sollte die Prozedur wiederholt werden.

Beim Kopfschutz, insbesondere Helme mit UV-Schutz und individuellem Sonnen- und Hitzeschutz fördert die BG BAU einen ganzen Warenkorb an Maßnahmen zur Prävention mit ihren Arbeitsschutzprämien.

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