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Archiv 15. September 2017

Gut und gerne leben

Die CDU thematisiert die Verkehrsinfrastruktur im ersten Kapitel ihres Wahlprogramms als neuntes von 12 Stichworten und damit im ersten Viertel. Grundtenor ist dabei, dass die Verkehrsinfrastruktur erneuert und ausgebaut werden muss, um sie für die Verkehrszuwächse der Zukunft fit zu machen.

Der  amp;quot;Flsterasphalt amp;quot; hat es ins Wahlprogramm von CDU/CSU geschafft
Der amp;quot;Flsterasphalt amp;quot; hat es ins Wahlprogramm von CDU/CSU geschafft

Mit dem Blick auf die derzeitige Wahlperiode und der Steigerung der Investitionen auf Rekordniveau, sollen diese hohen Mittel „mindestens verstetigt werden“. Und weiter: „Wir werden auch weiter Straßen, Autobahnen und Brücken sanieren, neue Projekte realisieren und vorhandene Lücken schließen.“ Die CSU weist in ihrem Bayernplan im vierten Kapitel „Wachstumsplan“ (und damit im ersten Drittel des Programms) noch darauf hin, dass sie dabei das Prinzip Erhalt vor Neu- und Ausbaumaßnahmen umsetzen will.

Die Union will außerdem Erleichterungen bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten sowie beim Abrufen von Fördermitteln erzielen. Dazu sollen auch, „wo immer möglich und vertretbar“ und in Einzelfallentscheidungen, die Dauer von Planungsverfahren durch Entbürokratisierung verkürzt werden, indem ein Planungsbeschleunigungsgesetz verabschiedet sowie bei Ersatzneubauten die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränkt werden sollen.

Wie dies genauer ausgestaltet werden soll, das haben wir Arnold Vaatz, in der abgelaufenen Wahlperiode stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Verkehrsexperte der Fraktion, gefragt. Hinsichtlich der Verkürzung des Instanzenzuges gilt für ihn bei Ersatzneubauten (beispielsweise Brücken), das gleiche wie bei wichtigen bzw. dringlichen Projekten entsprechend der Regelungen zu den Projekten „Deutsche Einheit". Daneben gehören auch Vorschläge, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Innovationsforum Planungsbeschleunigung erarbeitet hat. Für Arnold Vaatz sind in diesem Zusammenhang insbesondere von Bedeutung: ein integriertes Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Wiedereinführung der Präklusion, die vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Baumaßnahmen und die Aktualisierung der Artenschutzlisten. Des Weiteren müssen Verwaltungsabläufen optimiert werden z.B. durch Bündelung behördlicher Kompetenzen, bessere behördliche Zusammenarbeit, Abschaffung von Doppelprüfungen und Digitalisierung der Verfahren. Gleiches gilt für naturschutzrechtlicher Prüfungen z.B. durch stärkere Standardisierung und Vereinheitlichung von Mess- und Kartierungsmethoden.

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