Drüber reden hilft
Bereits im September erfolgte der erste Spatenstich für den 3. Abschnitt der A 26. Erst jetzt ist der Planfeststellungsbeschluss gerichtsfest.
Der Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt der A 26 ist jetzt rechtlich unanfechtbar. Damit steht der Bau des Autobahnabschnitts zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf nach Angaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nun auf einer sicheren juristischen Grundlage.
Wie die Behörde in Hannover am 5. November weiter mitteilte, sind neun anhängige Klagen von Anwohnern gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach einem gerichtlichen Mediationsverfahren zurückgenommen worden. Die Anwohner hatten zuletzt noch Bedenken gegen den Schwerverkehr im Bereich der künftigen Anschlussstelle Neu Wulmstorf. Der Landkreis Harburg will hier jedoch mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen entgegen wirken.
Mit der Rücknahme der Klagen ist der Planfeststellungsbeschluss zum 3. Abschnitt der A 26, der am 29. Juni 2012 ergangen war, rechtlich nicht mehr zu beanstanden. Damit ist nach dem 2. Abschnitt der A 26 (Horneburg bis Buxtehude) ein weiteres Teilstück der neuen Autobahn juristisch unanfechtbar. Im 4. Abschnitt (Neu Wulmstorf bis zum Anschluss an die A 7) und im 5. Abschnitt (Stade bis zum Anschluss an die A 20) laufen die Planfeststellungsverfahren zurzeit; der 1. Abschnitt (Stade bis Horneburg) ist bereits seit 2008 unter Verkehr.
Der offizielle erste Spatenstich für den Bau der A 26 im 3. Abschnitt hatte bereits am 5. September 2013 stattgefunden. Dies war möglich, weil die Autobahn 26 im Bundesverkehrswegeplan im so genannten „vordringlichen Bedarf" geführt wird. Dies erlaubt grundsätzlich einen Baubeginn unabhängig von rechtlichen Auseinandersetzungen.
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