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Archiv 12. Oktober 2017

Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen abgewiesen. Damit ist der im November 2016 von der Bezirksregierung Köln erlassene Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird daher umgehend mit dem Bau beginnen.

Der ambitionierte Zeitplan
Der ambitionierte Zeitplan

Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses ist neben dem Neubau der Rheinbrücke der Ausbau der A 1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Weiterhin sind umfangreiche Umbauten in der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West vorgesehen. Damit verbunden sind auch Eingriffe in die „Altablagerung Dhünnaue" in Leverkusen. Straßen.NRW hat der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für diese Eingriffe ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorgelegt.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Das Urteil aus Leipzig ist in Düsseldorf als Startschuss angekommen. Jetzt läuft der Countdown für den ambitionierten Fahrplan, die erste Hälfte der Brücke bis 2020 für den Verkehr fertig zu stellen. Dann soll auch der Lkw-Verkehr auf der A 1 wieder über den Rhein fahren können.“
Gisela Walsken, Regierungspräsidentin Bezirksregierung Köln: „Mit dem Urteil besteht Rechtssicherheit und der Bau der neuen Brücke kann nun schnellstmöglich beginnen. Einer vollständigen Sperrung der stark maroden Rheinquerung können wir somit noch zuvorkommen."
Elfriede Sauerwein-Braksiek, Direktorin des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen: „Das Urteil ist für mich eine Bestätigung der guten vorbereitenden Arbeit unserer Planer. Ich freue mich, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben und schnell mit den Arbeiten beginnen können."

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der für den Neubau der Rheinbrücke zuständig ist, hat in den letzten Monaten bereits vorbereitende Maßnahmen wie Leitungsverlegungen ausführen lassen, damit der avisierte Zeitplan eingehalten werden kann. Das Ziel: Ende 2020 ist der erste Teil der neuen Rheinquerung fertig und kann bereits den Verkehr inklusive aller Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind und damit wieder Lkw, aufnehmen.

  • Auftragserteilung für die Baulose noch in diesem Jahr
  • Ab November 2017 Erdarbeiten linksrheinisch
  • Ab November 2017 Bau eines Regenrückhaltebeckens unter der Fahrbahn der A59 im Autobahnkreuz Leverkusen-West
  • Ab Frühjahr 2018 umfangreiche Arbeiten für den Umbau des Autobahnkreuzes Leverkusen-West.
  • Zeitgleich Baubeginn der eigentlichen Rheinquerung und Beginn mit dem Umbau der Anschlussstelle Köln-Niehl.
  • Ende 2020 Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der ersten Hälfte der neuen Rheinbrücke. Die Umbauarbeiten in Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West sind abgeschlossen.
  • Im Anschluss Abbruch der heutigen Rheinbrücke und Bau der zweiten neuen Rheinbrücke
  • Bis Ende 2023 Fertigstellung der zweiten neuen Rheinbrücke.

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