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Baubeginn mit angezogener Handbremse

Das Bundesverwaltungsgericht wird über eine Klage gegen das Teilstück bei Bad Segeberg erst in ein bis zwei Jahren urteilen und hat einen Kompromiss vorgeschlagen, damit doch mit dem Bau begonnen werden kann.

An der A 20 bei Bad Seegeberg darf gebaut werden

Demnach kann das Land zwar mit einigen Arbeiten beginnen, soll aber keine vollendeten Tatsachen schaffen.

Die juristische Gefechtslage ist kompliziert. Die Gemeinde Schmalfeld wollte zwar klagen, hat aber die Frist verpasst. Die Naturschutzverbände dagegen hatten ihre Klagen rechtzeitig eingereicht, allerdings keinen Eilantrag gestellt, um einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Dieses Instrument hat wiederum die Gemeinde Klein Gladebrügge genutzt.

Eine Teilbaugenehmigung des Bundesverwaltungsgerichts soll nun möglichst allen Seiten gerecht werden. Demnach soll sich das Land bis zu einem Urteil mit dem eigentlichen Straßenbau zurückhalten. Zugleich Kann das Land, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier, aber schon mit einigen vorbereitenden Arbeiten im Raum Bad Bramstedt beginnen. Dabei handelt es sich weitgehend um Naturschutzmaßnahmen wie die Umsiedlung von Haselmäusen oder die Aufforstung eines Waldes.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, bestätigte, dass auf einen Eilantrag bewusst verzichtet wurde – „als vertrauensbildende Maßnahme“ gegenüber dem Land. Angesichts der gut angelaufenen vertraulichen Gespräche mit den Naturschutzverbänden wird das Land nichts tun, was über die vom Gericht angeregte gemeinsame Kompromisslinie hinausgeht.

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