Erste Lesung im Bundestag
Am 16. Februar fand die erste Lesung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Bundestag statt. Unter anderem muss für die Bundesfernstraßengesellschaft das Grundgesetz geändert werden. Der bisherige Entwurf stößt auf Unmut.
Der Streit wird sich in den kommenden Wochen und Monaten vor allem auf die Autobahngesellschaft konzentrieren. Drei Aspekte stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: die Organisationsform, die mögliche Schuldenaufnahme und die Möglichkeit, größere Teilstücke des Autobahnnetzes zu privatisieren.
Vereinbart mit den Ländern ist, dass die Gesellschaft privatrechtlich organisiert wird, also als GmbH. Doch der Gesetzentwurf lässt den Weg zur Aktiengesellschaft offen, was die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bundestags verringern und die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofs deutlich beschneiden würden. Die Sozialdemokraten wollen eine Anstalt öffentlichen Rechts durchsetzen, mindestens aber soll die GmbH aber in einer Form ausgestaltet werden, die mehr Transparenz und Parlamentskontrolle garantiert als nach der Regierungsvorlage.
Zudem wächst der Widerstand, die neue Autobahngesellschaft dazu zu nutzen, sehr große Teilstrecken im Rahmen von ÖPP zu vergeben. Sowohl Bundesverkehrsministerium als auch das Bundeswirtschaftsministerium sympathisieren damit – der Bundesrechnungshof warnt jedoch davor und verweist auf das Beispiel Frankreich, wo das Autobahnnetz – wiewohl formell weiter in Staatseigentum – praktisch von drei Großkonzernen betrieben wird. Der Bundesrat fordert „zur Sicherung des staatlichen Einflusses“, dass weder das Gesamtnetz noch Teilnetze (also größere zusammenhängende Strecken) an private Investoren vergeben werden dürfen, dass die Laufzeit bei ÖPP-Projekten 30 Jahre nicht überschreitet und sie der „Maßgabe der Wirtschaftlichkeit“ verpflichtet sein müssen. Mit der SPD-Fraktion soll es solche großen Privatisierungen nicht geben und auch die Grünen fordern einen gesetzlichen Ausschluss dieser Möglichkeit.
Nach dem bisherigen Gesetzentwurf ist eine Kreditaufnahme in der Anfangsphase nicht möglich, wohl aber später. Die Gesellschaft könnte so am Bundeshaushalt vorbei Schulden machen (oder auch Schulden übertragen bekommen) und damit die Schuldenbremse des Grundgesetzes und auch die Euro-Schuldengrenze umgehen. Der Bundesrat fordert zudem, der Gesellschaft eine (von den Ländern geforderte) Staatsgarantie für die Kapitalaufnahme zu gewähren – was einerseits die Kreditkosten drücken würde, andererseits aber auch zur Anrechnung auf die Schuldenbremse führen würde. Das wiederum lehnt die Bundesregierung ab. Die Schuldenaufnahme durch die Gesellschaft wird im Bundestag querbeet kritisch gesehen.
Im März steht nun ein Anhörungsmarathon mit mehr als 50 Gutachtern an, dann folgt die Ausschussphase, dann die Beschlussfassung im Parlament – absehbar nicht vor Juni. Die letzte Bundesratssitzung vor dem Sommer ist am 7. Juli.
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